- Unterkunft wird gestellt - nicht kostenfrei
- Unterkunft im Betrieb
- Unterkunft in der Nähe des Betriebes
- Zimmer oder Appartement zur Alleinbenutzung
- Zimmer oder Appartement muss mit einem Mitarbeiter geteilt werden
- individuelle Lösungen sind möglich
- Speisen und alkoholfreie Getränke sind kostenfrei
- Es wird nur der geldwerte Vorteil versteuer, wie es das Steuergesetz vorschreibt